Mehrwertsteuer bei MLBO-Transaktionen: Abzug und Erstattung von Kosten für Fahrzeugunternehmen

Merger Leveraged Buyout (MLBO) -Transaktionen sind ein komplexer finanzieller Prozess, bei dem eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV) ein „Zielunternehmen“ vorübergehend erwirbt und dann mit diesem fusioniert, wodurch die Kontrolle entsteht. Diese Struktur macht die Zweckgesellschaft zu einem Steuerpflichtigen für Mehrwertsteuerzwecke und berechtigt sie somit zum Abzug der Mehrwertsteuer auf Kosten, die vor der Fusion entstanden sind.

Was ist ein MLBO und wie funktioniert SPV?

Ein MLBO ermöglicht es einer Zweckgesellschaft, den Erwerb des „Zielunternehmens“ mit Fremdkapital zu finanzieren, daher der Begriff „fremdfinanziert“. Der Erwerb des ‚Zielunternehmens‘ stellt jedoch eine Übergangsphase dar, die auf eine endgültige Fusion zwischen der Zweckgesellschaft und dem Zielunternehmen selbst abzielt, wodurch eine einzige kontrollierte Einheit entsteht. Diese Struktur rechtfertigt die Mehrwertsteuerpflicht derZweckgesellschaft mit der Möglichkeit des Abzugs der Mehrwertsteuer, die für Käufe im Zusammenhang mit der Fusion gezahlt wurde, auch wenn sie vor dem Abschluss der Transaktion angefallen sind.

Abzug der Mehrwertsteuer bei MLBO-Transaktionen

La Urteil Nr. 22608/2024 hat einen wichtigen Präzedenzfall für Zweckgesellschaften geschaffen und bestätigt, dass Ausgaben, die im Vorfeld einer Fusion entstanden sind, als Mehrwertsteuergutschrift abzugsfähig sind. Um eine Erstattung zu erhalten, können Unternehmen die Antrag gemäß Artikel 30-ter des Präsidialdekrets 633/72 , die sich auf Folgendes bezieht:

  • Erbringung von Dienstleistungen durch Gebietsfremde im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, wie im Urteil Nr. 22608/2024 vorgesehen.
  • Interne Käufe, die direkt von der Zweckgesellschaft getätigt werden.

Reverse Charge für von Ausländern empfangene Dienstleistungen

Bei Dienstleistungen, die von ausländischen Anbietern bezogen werden, wird die Mehrwertsteuer nicht direkt abgeführt, sondern über die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verbucht . Dieses Verfahren gilt auch für Käufe, die von Zweckgesellschaften getätigt werden, so dass diese Dienstleistungen in den Mehrwertsteuererstattungsantrag einbezogen werden können. So können Käufe, die vor der Fusion getätigt wurden, in die Mehrwertsteuergutschrift einbezogen werden, wenn sie für die Fusion gemäß der MLBO bestimmt sind.

Rückerstattung der Mehrwertsteuer und Erstattungsgutschrift

Zweckgesellschaften, die ein MLBO betreiben, sind berechtigt, die Mehrwertsteuer auf Käufe durch einen Erstattungsantrag gemäß Artikel 30-ter des Präsidialerlasses 633/72 zurückzuerhalten. Auf diese Weise können sie die Ausgaben effektiv verwalten und das finanzielle Gleichgewicht der Operation aufrechterhalten, wodurch die Liquidität in einer für die Zweckgesellschaft entscheidenden Zeit sichergestellt wird.